
Der Aufsichtsrat der Baugenossenschaft RIED eG
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt und besteht aus mindestens 6 und höchstens 9 Mitgliedern. Er hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. (§ 25 der Satzung)
Die in der Satzung aufgeführten Aufgaben des Aufsichtsrates sind vor allem die Anstellung des hauptamtlichen Vorstandes und die Erteilung einer Prokura. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und deren Stellvertreter.
Kai Kienzl - Vorsitzender | Unternehmer | Nauheim |
Fischer, Jan - Stellvertretender Vorsitzender | Bürgermeister | Nauheim |
Bersch, Reinhard | Bürgermeister i. R. | Bischofsheim |
Burger, Peter | Bürgermeister | Gernsheim |
Martin, Jürgen | Unternehmensberater | Groß-Gerau |
Reinheimer, Uwe | Bereichsleiter | Büttelborn |
Schell, Thomas | Bürgermeister | Biebesheim |
Schönfelder, Michael | Prokurist | Darmstadt |