Der Aufsichtsrat der Baugenossenschaft RIED eG

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt und besteht aus mindestens 6 und höchstens 9 Mitgliedern. Er hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. (§ 25 der Satzung) 

Die in der Satzung aufgeführten Aufgaben des Aufsichtsrates sind vor allem die Anstellung des hauptamtlichen Vorstandes und die Erteilung einer Prokura. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und deren Stellvertreter.

 

Kienzl, Kai - Vorsitzender

Unternehmer

Nauheim

Reinheimer, Uwe - Stellvertretender Vorsitzender

Bereichsleiter

Büttelborn

Bersch, Reinhard

Bürgermeister i. R.

Bischofsheim

Burger, Peter

Bürgermeister

Gernsheim

Martin, Jürgen

Unternehmensberater

Groß-Gerau

Porschen, Eva-Maria

Bauingenieurin

Trebur

Schell, Thomas

Bürgermeister

Biebesheim

Schönfelder, Michael

Prokurist

Darmstadt