Die Organe der Baugenossenschaft RIED eG

Die Organe der Baugenossenschaft RIED eG

Unsere Genossenschaft besteht aus den Organen Vertreterversammlung, Aufsichtsrat sowie Vorstand. Die Organe der Genossenschaft sind verpflichtet, den Zweck der Genossenschaft durch die Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.

Die Vertreterversammlung wird von den Mitgliedern gewählt und bildet sozusagen das Parlament der Baugenossenschaft RIED eG.  Als oberstes Organ der Genossenschaft entscheidet sie über die grundsätzlichen Belange der Genossenschaft, wählt unter anderem den Aufsichtsrat und bestimmt gemeinsam mit den anderen zwei Organen über die Geschäftspolitik unserer Genossenschaft.

Die Aufsichtsratmitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. (§ 25 der Satzung) 

Als Leitorgan der Genossenschaft ist der Vorstand in der unternehmerischen Verantwortung. Er führt die Geschäfte entsprechend der genossenschaftlichen Zielsetzung und vertritt die Baugenossenschaft RIED eG nach außen.