♻️Papierabfall

Papierentsorgung: Keine Mitnahme von Beistellungen

Wichtige Information für unsere Mieterinnen und Mieter

Im Kreis Groß-Gerau gibt es bei der Papierabfuhr eine wichtige Änderung:

Kartons und andere Beistellungen, die neben der Papiermülltonne abgestellt werden, werden künftig nicht mehr mitgenommen.

Was ändert sich?

In der Vergangenheit wurden zusätzlich zur Papiermülltonne abgestellte Kartons und Papier teilweise freiwillig vom Entsorgungsunternehmen mitgenommen. Diese zusätzliche Mitnahme erfolgte als Serviceleistung.

Sie ist jedoch weder in der Abfallsatzung vorgesehen noch über die Gebühren der Abfallentsorgung abgedeckt. Einen Anspruch auf die Mitnahme dieser Beistellungen gab es daher nicht.

📦 Wohin mit Kartons und Papier?

Damit die Papierabfuhr zuverlässig und reibungslos durchgeführt werden kann, bitten wir Sie:

  • Bitte zerkleinern Sie Papier und Kartonagen und entsorgen Sie diese ausschließlich über die dafür vorgesehene Papiermülltonne.
  • Größere Mengen Papier oder Kartonagen zu einem Wertstoffhof zu bringen.
  • Keine Kartons oder sonstigen Papierabfälle neben der Papiermülltonne abzustellen.

🗑️ Was darf weiterhin beigestellt werden?

Beistellungen sind weiterhin ausschließlich bei der Restmüllabfuhr und der Grünschnittentsorgung zulässig.

Hierfür dürfen die jeweils vorgesehenen, gebührenpflichtigen Säcke verwendet werden.

ℹ️ Gut zu wissen

Bitte stellen Sie Kartons und Papier nicht neben der Papiermülltonne bereit. Nicht mitgenommene Beistellungen müssen anschließend selbstständig entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Mit der richtigen Entsorgung tragen Sie dazu bei, dass unsere Wohnanlagen sauber bleiben und die Abfuhr zuverlässig durchgeführt werden kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Ihre
Baugenossenschaft RIED eG