Wohnen und Service
Sozial, fair, verantwortungsvoll: Unsere Genossenschaft.
Wir bieten guten, gepflegten Wohnraum und Service rund ums Haus. Als Genossenschaft steht für uns die soziale Verantwortung im Vordergrund unseres Handelns und nicht das Abschöpfen von Profiten. Gewinne werden z.B. für die Instandhaltung und Modernisierung der Wohnanlagen investiert. Auch Kündigungen wegen Eigenbedarf gibt es bei uns nicht, denn als Mitglied der BG RIED sind Sie quasi „Mieter und Eigentümer“ in einer Person.
Bei uns können Sie die Wohnung mieten, die zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt. Ob Single, Paar oder Familie, ob jung oder alt – wir bieten unseren Mitgliedern geeigneten Wohnraum für alle Lebensphasen.
Was sind öffentlich geförderte Wohnungen überhaupt?
Öffentlich geförderte Wohnungen werden vom Land bezuschusst, mit deutlich niedrigeren Mieten als auf dem freien Markt. Sie sind für Menschen gedacht, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, wie junge Familien, Alleinerziehende, Ältere oder Menschen mit Behinderungen. Die Einkommen der Haushalte bestimmen grundsätzlich, wer eine solche Wohnung mieten kann.
Anspruch auf geförderte Wohnung?
Rund 80 Prozent der Senioren und rund 50 Prozent aller Haushalte in Hessen erfüllen die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung, darunter viele Rentner aber auch viele Berufsgruppen mit niedrigeren Einkommen. Die Anspruchsberechtigung prüfen die Städte und Gemeinden.
Wohnberechtigungsschein: Wie beantragen?
Um eine Öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anzumieten.
Einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen ist gar nicht so kompliziert.
Wer einen WBS beantragen möchte, wendet sich an das jeweils zuständige Wohnungsamt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und bringen Ihre Gehaltsabrechnungen, Ausweise, Geburtsurkunde der Kinder, Nachweis von Unterhaltsleistungen mit. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen entscheidet das Wohnungsamt, ob Sie einen Berechtigungsnachweis für den Bezug einer Sozialwohnung erhalten. Die Einkommensgrenzen liegen zurzeit bei ca:
Personen | Jahresbrutto | Monatliches Brutto |
---|---|---|
1 | 21.801 € | 1.817 € |
2 | 33.076 € | 2.756 € |
3* | 41.461 € | 3.455 € |
4* | 49.847 € | 4.154 € |
5* | 58.232 € | 4.853 € |