Neue Regelungen für die Gelbe Tonne ab 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 treten im Landkreis Groß-Gerau neue Bestimmungen für die Sammlung von Leichtverpackungen in der Gelben Tonne in Kraft. Darauf weist der zuständige Abfallentsorger, die Firma Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG, hin.

Was ändert sich?

  • In den 1.100-Liter und 240-liter Gefäßen der Gelben Tonne dürfen keine blickdichten Säcke mehr enthalten sein.
  • Auch bei der losen Sammlung werden blickdichte Säcke nicht mehr abgeholt.

Warum diese Änderung?

Blickdichte Müllsäcke können nicht auf unzulässige Inhalte kontrolliert werden. Häufig befinden sich darin Restabfälle, die nicht in die Gelbe Tonne gehören. Wird eine Tonne mit Restabfall entdeckt, erhält sie bei der Abholung einen Aufkleber „Fehlbefüllt“. In diesem Fall müssen wir eine für alle Anwohner kostenpflichtige Sonderleerung vornehmen lassen.

Wo finde ich Informationen zur richtigen Mülltrennung?

Unter anderem hier:
👉 „Mülltrennung wirkt!“ – Eine Initiative der dualen Systeme

oder

Transparente Müllsäcke sind im Handel erhältlich.