Klimaanlagen Was erlaubt ist – und warum

❄️ Klimaanlagen mit Außengerät (Split-Klimaanlagen)

Split-Klimaanlagen mit Außengerät sind in unseren Wohnanlagen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Mobile Klimageräte dürfen weiterhin genutzt werden, sofern hierfür keine baulichen Veränderungen erforderlich sind.

Gerade in den Sommermonaten erreichen uns regelmäßig Anfragen zum Einbau fest installierter Klimaanlagen mit Außengerät (sogenannter Split-Klimaanlagen).

Nach sorgfältiger Prüfung haben wir uns entschieden, künftig grundsätzlich keine Genehmigungen mehr für den Einbau solcher Anlagen zu erteilen.

Diese Regelung dient dem langfristigen Schutz unserer Gebäude sowie einer einheitlichen und fairen Behandlung aller Mieterinnen und Mieter.

Warum haben wir uns dafür entschieden?

🏠 Schutz der Gebäude

Für den Einbau einer Split-Klimaanlage sind Bohrungen und Wanddurchführungen erforderlich.

Dadurch wird dauerhaft in die Gebäudehülle eingegriffen.

Dies kann Auswirkungen auf Wärmedämmung, Luftdichtheit und den baulichen Feuchteschutz haben.

🎨 Einheitliches Erscheinungsbild

Außengeräte verändern das Fassadenbild unserer Gebäude und das Erscheinungsbild der Wohnanlagen.

Unser Ziel ist es, dieses dauerhaft gepflegt und einheitlich zu erhalten.

🔇 Rücksicht auf die Nachbarschaft

Geräusche sowie warme Abluft können benachbarte Wohnungen beeinträchtigen.

Diese Auswirkungen lassen sich langfristig nicht zuverlässig ausschließen.

🔧 Sicherheit und Wartung

Privat installierte Klimaanlagen können von uns weder regelmäßig überprüft noch dauerhaft hinsichtlich Wartung und Verkehrssicherheit überwacht werden.

⚡ Technische Infrastruktur

Mehrere Klimaanlagen innerhalb eines Gebäudes erhöhen den Strombedarf und können langfristig Auswirkungen auf die vorhandene Elektroinstallation haben.

📋 Klare Regelungen

Eine einheitliche Regelung schafft Transparenz, vermeidet spätere Unklarheiten und behandelt alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich.

📌 Wichtiger Hinweis

Split-Klimaanlagen mit Außengerät sind in unseren Wohnanlagen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Diese Regelung dient dem langfristigen Schutz unserer Gebäude sowie einer einheitlichen und fairen Behandlung aller Mieterinnen und Mieter.

✅ Mobile Klimageräte

Mobile Klimageräte dürfen grundsätzlich genutzt werden.

Voraussetzung ist, dass hierfür
keine baulichen Veränderungen
erforderlich sind.

  • ✔ keine Bohrungen
  • ✔ keine Mauerdurchführungen
  • ✔ keine Veränderungen an Fenstern oder Fassaden
  • ✔ keine Eingriffe in die Gebäudehülle

🤝 Rücksichtnahme

Bitte achten Sie beim Betrieb mobiler Klimageräte auf Ihre Nachbarinnen und Nachbarn.

  • Geräusche möglichst gering halten.
  • Warme Abluft darf andere Bewohner nicht beeinträchtigen.
  • Unzumutbare Belästigungen vermeiden.

Sollten erhebliche Beeinträchtigungen entstehen, behalten wir uns vor, die Nutzung im Einzelfall zu untersagen.

🌞 Gut durch den Sommer

Auf unserer Homepage finden Sie außerdem hilfreiche Tipps, wie sich Wohnungen auch ohne fest installierte Klimaanlagen wirksam vor Überhitzung schützen lassen.

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Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit dieser Regelung schützen wir unsere Gebäude langfristig, erhalten ein gepflegtes Wohnumfeld und schaffen faire sowie nachvollziehbare Rahmenbedingungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner.

❓ Häufige Fragen

Warum werden Split-Klimaanlagen nicht genehmigt?

Für unsere Entscheidung gibt es mehrere wichtige Gründe:

  • 🏠 Schutz der Gebäudehülle
  • 🎨 Erhalt eines einheitlichen Erscheinungsbildes
  • 🔇 Vermeidung von Lärm und Wärmebelastung
  • 🔧 Wartung und Verkehrssicherheit können nicht dauerhaft überwacht werden.
  • ⚡ Schutz der Elektroinfrastruktur
  • 📋 Einheitliche Regelungen für alle Mieterinnen und Mieter

Aus diesen Gründen werden grundsätzlich keine Genehmigungen für Split-Klimaanlagen mit Außengerät erteilt.

Wurden früher bereits Genehmigungen erteilt?

Ja. In einzelnen Fällen wurden in der Vergangenheit Genehmigungen erteilt.

Diese Entscheidungen beruhten auf den jeweils damals geltenden Rahmenbedingungen und stellen Einzelfallentscheidungen dar.

Daraus kann kein Anspruch auf zukünftige Genehmigungen abgeleitet werden.

Welche Alternativen gibt es?

✔ Mobile Klimageräte sind erlaubt.

Voraussetzung ist, dass hierfür keine baulichen Veränderungen erforderlich sind.

  • Keine Bohrungen
  • Keine Mauerdurchführungen
  • Keine Eingriffe in die Gebäudehülle
  • Keine Veränderungen an Fenstern oder Fassaden
Was ist beim Betrieb mobiler Klimageräte zu beachten?

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarinnen und Nachbarn.

  • Geräusche möglichst gering halten.
  • Warme Abluft darf andere Bewohner nicht beeinträchtigen.
  • Unzumutbare Belästigungen vermeiden.

Sollten erhebliche Beeinträchtigungen entstehen,
behalten wir uns vor,
die Nutzung im Einzelfall zu untersagen.

Warum gilt diese Regelung für alle?

Mit einer einheitlichen Regelung schützen wir unsere Gebäude,
erhalten ein gepflegtes Erscheinungsbild
und schaffen faire und nachvollziehbare Bedingungen
für alle Bewohnerinnen und Bewohner.